Reinigunsvorschriften für Bauteile
Klebstoffe, Reinigungsmittel und Schutzfilmfolien dürfen keine Bestandteile haben, die die Kunststoffbeschichtung angreifen oder beschädigen.
Die Reinigung der beschichteten Bauteile hat je nach Verschmutzungsgrad zu erfolgen. In normaler Stadtatmosphäre montierte Teile sind wenigstens in 6-monatigem Turnus zu reinigen, bei höherer Umweltbelastung sind die Reinigungsintervalle entsprechend zu verkürzen. Die Reinigung hat mit warmem Wasser unter Zusatz neutraler Netzmittel oder geeigneter handelsüblicher und neutraler Reinigungsmittel, die keine Schleifwirkung haben zu erfolgen. Als Reinigungsgerät sind weiche Bürsten oder Schwämme einzusetzen. Die Lackschicht darf nicht beschädigt werden.
Gewährleistung für Bauteile
Die von uns mit Pulverlack beschichteten Bauteile aus Aluminium haben einen dem heutigen Stand der Technik entsprechenden Korrosionsschutz. Wir garantieren die Lichtechtheit derFarbe und eine einwandfreie Bearbeitung nach GSB-Richtlinie.
Unter der Voraussetzung, daß die Bauteile von normaler Stadtatmosphäre ohne besondere Beanspruchung umgeben sind und die Reinigungsvorschrift eingehalten wird, übernehmen wir für die von uns erbrachten Arbeiten eine Gewährleistung nach BGB von 5 Jahren ab Lieferdatum.