Damit Ihre Oberflächen die besten sind, beraten wir Sie vorher. Diese Hinweise sollten Sie beachten:
An das dekorative Aussehen der beschichteten Oberflächen, sowie an die Haftung der Beschichtung auf dem Basismaterial können Forderungen nur gestellt werden, wenn die Teile, Konstruktionen und Schweißnähte aus der gleichen Legierung bestehen und uns unverschmutzt, ohne Filzschreiberbeschriftung und Klebebandreste korrosions- und zunderfrei, ohne chemische und mechanische Oberflächenfehler und frei von Siliconen übergeben werden. Klebestoffe, Dichtmassen, Dichtprofile, Metallverbindungen und ähnliches müssen auf die beim Bearbeitungsvorgang auftretenden chemischen und thermischen (200 ° C) Belastungen abgestimmt sein. Für die Kunststoffbeschichtung von Aluminium sind chromatierfähige Aluminiumlegierungen nach DIN 1725 und geeignete Gußlegierungen zu verwenden.
Bei Konstruktionsteilen ist zu beachten, daß der Pulverauftrag im Kantenbereich stärker ist als auf der Fläche. Der Pulverlack wird elektrostatisch aufgetragen und anschließend 20 Minuten bei einer Temperatur von ca. 200 ° C eingebrannt.
Die uns zur Bearbeitung übergebenen Bleche, Kantteile, Profile o. ä. sollten eine Mindestdicke von 2,0 mm haben, für die Formstabilität dünnerer Teile übernehmen wir keine Gewähr.
Konstruktionen mit Hohlkammerprofilen müssen im oberen und unteren Teil, sowie die einzelnen Konstruktionsteile untereinander ausreichend große Bohrungen für das Ein- und Auslaufen von Flüssigkeiten haben. Nacharbeiten, die durch das Auslaufen oder Verdampfen von Flüssigkeiten erforderlich werden, gehen zu Lasten des Auftraggebers; dieses gilt auch dann, wenn wir die Ein- und Auslaufbohrungen angebracht haben.
Es ist nicht immer auszuschließen, daß sich dünne Nieten oder Schrauben während der chemischen Vorbehandlung (teil) – zersetzen. Gewinde, die nicht beschichtet werden dürfen, sind entsprechend zu schützen.
Bei vormontierten Konstruktionen wie Rahmen, genieteten Blechen usw. können wir keineGarantie übernehmen, da hier die Gefahr der Spaltkorrosion besteht. Während der Bearbeitung setzen sich durch die Kapillarwirkung in den Spalten Säuren und Laugen fest, die auch durch intensives Spülen nicht immer zu entfernen sind. Durch Erhitzung des Materials im Haftwassertrockner wird die Verdampfung des Wassers erreicht, die in den Spalten verbleibenden Chemikalien können sich später durch Luftfeuchtigkeit aktivieren und die sonst sehr beständige Kunststoffschicht unterwandern und deren Abplatzen bewirken
Die Kunststoffschicht ist 50 – 120 my dick. Materialunebenheiten wie Vertiefungen durch Hammerschläge, unebene und schlecht verputzte Schweißnähte, Unebenheiten der Feuerverzinkung sind wegen der chemischen Vorbehandlung und der hohen Einbrenntemperatur nicht mit einer Spachtelmasse überziehbar und bleiben auch nach dem Beschichten sichtbar.
Für alle uns zur Bearbeitung angelieferten Materialien sind uns Begleitpapiere zu übergeben, auf denen ausreichende Angaben über die Befestigung (Kontktierung) gemacht sind. Ohne diese Angaben befestigen wir das Material nach unserer Wahl, ohne hierfür das Risiko (z.B. Bohrungen im Sichtflächenbereich) zu übernehmen.
Eine absolute Nachstellung von Farbtonvorlagen ist nicht immer möglich.
Um für ein Objekt eine gleiche Farbe zu erzielen, sollten alle Teile möglichst gleichzeitig und auf jeden Fall in einem Beschichtungswerk bearbeitet werden.
Für Bauleistungen gilt als Ergänzung zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):
Mängel sind uns im Rahmen der Gewährleistungsfrist innerhalb von 4 Wochen nach deren Feststellung schriftlich mitzuteilen.
Die Beurteilung der Oberfläche hat ohne Hilfsmitte entsprechend der Güte- und Prüfbestimmungen der GSB in einem Abstand von 5 m für Außenbauteile und 3 m für Innenbauteile zu erfolgen.
Pulverlackierung von Stahl, Guß und verzinkten Bauteilen
Da wir keinen Einfluß auf die Stahl- bzw Gußzusammensetzung und Zinkqualität haben, übernehmen wir keine Gewähr für das dekorative Aussehen und für die Haftung der Beschichtung auf dem Basismaterial (Stahl, Zinkschicht). Beim Einbrennvorgang können sich Blasen und Krater bilden.
Nach der chemischen Vorbehandlung und Beschichtung eines uns zuvor übergebenen, verzinkten Musterblechen (0,8 x 105 x 148 mm), nennen wir Ihnen auf Anforderung die technologischen Werte unserer mechanischen Prüfung, diese Werte sind bei gleicher Zinkqualität und Zinkdicke auf andere Bauteile übertragbar. Für eine gute Haftung des Pulverlacks ist eine Zinkauflage von 20 – 30 my erfahrungsgemäß vorteilhaft.
Dies gilt nicht für Bauteile mit beschädigter, unterbrochener oder (z.B. mit Kaltverzinkung) ausgebesserter Zinkauflage.
Überbeschichtung
Die Überbeschichtung bereits beschichteter / lackierter Oberflächen ist technisch möglich. Für das dekorative Aussehen und die Haftung der Überbeschichtung übernehmen wir keine Gewährleistung.